Möglichkeiten
der Abrechnung

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, der für alltagsunterstützende Leistungen genutzt werden kann.


Abrechnung über Verhinderungspflege

Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 können Leistungen über die Verhinderungspflege abrechnen.
Hinweis: Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.


Pflegesachleistung

Pflegebedürftige können bis zu 40 % der Pflegesachleistung in Entlastungsleistungen umwandeln – das nennt man Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI).

➡ Beispiel: Hat jemand Pflegegrad 3, stehen ihm 1.431 € für Pflegesachleistungen zu. Davon kann er 40 % (= 572,40 €) für Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuung, Haushaltshilfe) nutzen.

💡 Wichtig: Diese Umwandlung muss bei der Pflegekasse beantragt werden und gilt nur für anerkannte Anbieter (§ 45a-zertifiziert).


Auf private Rechnung

Die Kosten für die erbrachte Dienstleistung können gemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Dabei ist eine Absetzung von bis zu 20 % der Rechnungssumme möglich.

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